Aktuelles

Komplementarität – Grundcharakteristikum von Systemgesetzen

Wilhelm T. Wolze

Zusammenfassung

Der Terminus Komplementarität wird völlig unterschiedlich gebraucht und weist darüber hinaus eine große Diffusität auf. Im Wesentlichen geht es in diesem Artikel um eine präzisierende Charakterisierung der Komplementarität und die Abgrenzung gegenüber anderen Auffassungen. Den Ausgangspunkt bilden die Komplementaritäts-Idee Bohrs und ihre Fortführung in der Naturwissenschaft, insbesondere bei den qualitativen Verallgemeinerungen der Theorien dissipativer Strukturen. Komplementäre Begriffe werden als neue Art von Begriffen eingeführt, und zwar als Begriffspaare, die sich nicht definitorisch auf nicht- komplementäre Begriffe reduzieren lassen. Diese Begriffspaare konstituieren Unterscheidungen mit wechselseitigen Bedingungszusammenhängen. In diesem Sinne werden komplementäre Begriffspaare als elementare Gesetze aufgefasst. Verknüpfungen von Begriffspaaren liefern komplexere Gesetze. Dies wird an Beispielen erörtert. Gesetze dieser Art eignen sich für die Entwicklung einer allgemeinen, qualitativen Systemtheorie, sie lassen sich zusammen mit dieser erst hinreichend entfalten.

Komplementaritaet.pdf
Adobe Acrobat Dokument 155.6 KB